Das Verbrechen, des aus der Sicherheitsverwahrung in NRW entlassenen Sexualstraftäters, macht die Deutsche Kinderhilfe fassungslos. Der Straftäter durfte die Sicherheitsverwahrung infolge eines umstrittenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes verlassen und wurde auf freien Fuß gesetzt. Dieser wurde infolge des Urteils nicht mehr polizeilich überwacht, was es ihm erleichterte, im Januar ein kleines Mädchen zu missbrauchen.
In einer Zeitung als brillantes Beispiel einer Resozialisierung gefeiert, hat sich dieser Musterfall schnell als schlimme Fehlentscheidung herausgestellt. Das Mädchen wird ein Leben lang für diesen Resozialisierungsversuch mit seelischen Verletzungen bezahlen müssen.
Dass der Täter durchaus gefährlich ist und Wiederholungstaten nicht ausgeschlossen werden können, wurde in Gutachten eindeutig festgehalten. Dass hier wieder einmal die “Resozialisierung” vor dem Wohl der Menschheit kam, ist einfach nur unfassbar.
Die Deutsche Kinderhilfe verurteilt das fahrlässige Behördenversagen und fordert eine Aufklärung der Vorgänge, die zu dieser fatalen Fehlentscheidung geführt haben. Die Organisation fordert ein Standardvorgehen mit gefährlichen Sexualstraftätern, sodass solche Katastrophen sich nicht wiederholen. Es sind mehrere solcher Fälle bekannt, so wurde gerade erst vor ein paar Tagen in Münster ein Wiederholungsstraftäter verurteilt.
Die Fehleinschätzungen seitens der Behörden sind stark zu hinterfragen und die Gründe für die mangelnde Überwachung sind zu klären. Infolge dieser Ereignisse verlangt die Deutsche Kinderhilfe eine außerordentliche Innenministerkonferenz, in der eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wird, wie mit den 60 in Freiheit lebenden, ehemaligen Sicherungsverwahrer verfahren werden soll.
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